Bauamt

Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, Raumordnung und Urbanistik, Gemeindeentwicklungsplan Raum und Landschaft sowie Durchführungspläne

Zuständigkeiten

Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, inklusive Benutzunsgenehmigungen, sowie für Raumordnung und Urbanistik, die Erstellung und Verwaltung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft, sowie für die Genehmigung und Verwaltung der Durchführungspläne.

01 GEMEINDEKOMMISSIONEN, "BAUKOMMISSION", SITZUNGSTERMINE

02 INFORMATIONEN KOMPETENZZENTRUM, FORTBILDUNGEN, REFERATE DER BAUÄMTER UND SERVICESTELLEN DER GEMEINDEN TIROL, SCHENNA, RIFFIAN, KUENS UND HAFLING

2023.10.30 Dr. Armin Mathà - Rechte und Berechtigungen im Bauwesen2023.10.02 Dr. Armin Mathà - strafrechtliche Aspekte bei der Einreichung von Projekten, Falscherklärungen, Beeidigungsbericht2023.10.02 Stefan Waldner - Basiswissen Digitalkompetenz proaktives Problemmanagement2023.09 Dr. Armin Mathà - Bauaufsicht und Bauvergehen - September 20232022.05 Dr. Armin Mathà - Grenz- und Gebäudeabstände zivil- und baurechtliche Aspekte in den Gemeinden - Mai 2022


Die digitale Bauakte - Bauamt 4.0 - Landesgesetz Raum und Landschaft

Vordrucke Die digitale Bauakte - Bauamt 4.0 - Landesgesetz Raum und Landschaft

Vademecum - Die digitale Bauakte Bauamt 4.0 anzuwenden ab dem 1. Juli 2020

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

DORFWEG 1, 39010 HAFLING

Verantwortlich

Christian Plank

Leiter der Organisationseinheit

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Hafling

DORFWEG 1, 39010 HAFLING

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.03.2024, 10:53 Uhr