Bekanntmachung: Abänderung Gemeindeplan für Raum und Landschaft

Im Sinne des Art. 53 Abs. 2 des Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird bekanntgegeben: Bei...

Veröffentlichungsdatum:

02.09.2026

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Im Sinne des Art. 53 Abs. 2 des Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird bekanntgegeben:

Bei der nächsten Gemeindeausschusssitzung wird folgende Abänderung des Gemeindeplanes für Raum und Landschaft behandelt:

Raumordnung - 1te Bauleitplanänderung - Abänderung des Gemeindeplanes für Raum und Landschaft der Gemeinde Hafling - Bergstation Seilbahn Naiftal - Genehmigung Entwurf

Der Beschluss samt Unterlagen werden an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht.

Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen bei der Gemeinde ihre Anmerkungen zum Planentwurf einbringen.

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Zuletzt aktualisiert: 07.09.2026, 14:46 Uhr

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