Zweitwohnung für touristische Zwecke - Meldung

Formular für die Meldung einer Zweitwohnung für touristische Zwecke 

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Beschreibung

Personen, die in Hafling eine Zweitwohnung zu touristischen Zwecken besitzen, sind verpflichtet, in diesem Formular die Merkmale, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohneinheit anzugeben. Das vollständig ausgefüllte Formular ist beim Steueramt der Gemeinde abzugeben.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

20.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2025, 11:51 Uhr

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