Dieses Dekret legt fest, wie Gemeinden Geld aus dem EU-Aufbauplan (PNRR) erhalten können. Es erklärt, wie man die Mittel beantragt, welche Unterlagen nötig sind und wie die Auszahlung erfolgt. Außerdem regelt es die Kontrolle der Ausgaben und die Pflichten der Gemeinden bei der Umsetzung der Projekte.