Verordnung über die Haltung von Hunden und anderen Tieren

Diese Verordnung regelt die Haltung von Hunden und anderen Tieren im Gemeindegebiet – mit Vorschriften zum Verhalten, zur Sicherheit, zur Rücksichtnahme und zu Sanktionen.

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Veröffentlichungsdatum

27.10.2004

Beschreibung

Die Verordnung beschreibt, wie Hunde und andere Tiere in Hafling gehalten werden sollen, um Menschen, Tiere und die Umwelt zu schützen. Sie enthält Regeln für Leinenpflicht, Maulkorb, Kotentfernung, Zutrittsverbote (z. B. auf Spielplätzen oder in Brunnen) und Rücksichtnahme auf andere. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldstrafen rechnen.

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Veröffentlichungsdatum

27.10.2004

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Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 14:41 Uhr

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