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Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Biomüllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof.
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Zuletzt aktualisiert: 05.08.2024, 15:11 Uhr